Assessment of the potential risk of erosion by wind in accordance with Annex 3 of the Agricultural Payments Obligations Ordinance (Cross Compliance) (WMS Service)
Die Karte zeigt die Einschätzung der potenziellen Winderosionsgefährdung für die Feldblöcke. Ein Feldblock wird insgesamt in die Winderosionsgefährdungsklasse „CCWind“ gem. Anlage 3 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung eingestuft, wenn sich aus dem Median, also für mehr als die Hälfte der Rasterzellen, die mit ihrem Mitttelpunkt innerhalb des Feldblockes liegen, die Klasse „CCWind“. Die Cross-Compliance-Vorschriften zum Schutz des Bodens vor Erosion werden ab 1. Juli 2010 angepasst. Aufgrund der EU-Vorgaben müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen (CC-Stufen) eingestuft werden. Die Einstufung basiert bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken (DIN 19706-Winderosion und DIN 19708-Wassererosion). Die Kriterien für die Cross-Compliance-Stufen wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion zwei CC-Gefährdungsklassen (CCwasser1, CCwasser2) und für Winderosion ist eine CC-Gefährdungsklasse (CCwind) auszuweisen.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
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Updated: 2022-09-05
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